AGB für Veranstaltungen in den Hospitality Bereichen der SK Sturm sales & communications GmbH

Stand: Dezember 2023

1. GELTUNGSBEREICH

Diese gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) der SK Sturm sales & communications GmbH (im Folgenden kurz als „SK Sturm“ bezeichnet) in der im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der SK Sturm sales & communications GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner im Rahmen von Veranstaltungen in den Hospitality Bereichen SK Sturm sales & communications GmbH. Mit Abgabe der Auftragserteilung erklärt sich der Vertragspartner mit diesen AGB einverstanden und akzeptiert diese ausdrücklich als Vertragsgrundlage. Dies gilt auch für künftige Vertrags- und Auftragsverhältnisse, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch SK Sturm wirksam.

SK Sturm widerspricht ausdrücklich etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Vom Vertragspartner vorgelegte, von diesen AGBs abweichende, diese ergänzende oder aufhebende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die ABGs in der jeweils aktuellen Fassung können jederzeit auf der Homepage des SK Sturm eingesehen werden.

2. VERTRAGSSPRACHE

Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen und Erledigungen werden in deutscher Sprache angeboten.

3. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und / oder über das gegenständliche Vertragsverhältnis ist, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer handelt, das für den Sitz unseres Unternehmens örtlich zuständige Gericht. Dies gilt aus für künftige Vertrags- und Auftragsverhältnisse.

4. DATENSCHUTZ

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Erfüllung des Vertrags Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen sowie die Zahlungsmodalitäten des Vertragspartners zwecks automationsunterstützter Betreuung (Rechnungswesen, Kundenkartei) auf Datenträger gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo dies zur Erfüllung der Bestellung notwendig ist (an ausführende Dienstleister).

Durch ihre Buchung geben Sie Ihr Einverständnis, dass während der Veranstaltung Videos und Fotos aufgenommen werden können und diese vom SK Puntigamer Sturm Graz verbreitet und öffentlich gemacht werden dürfen. Diese Zustimmung schließt die Veröffentlichung zu Werbezwecken mit ein.

5. ANGEBOT/VERTRAGSABSCHLUSS

Sämtliche Angebote von SK Sturm werden unentgeltlich und ohne Gewähr gestellt. Zusagen, Zusicherungen und Garantien, sowie Vereinbarungen jeglicher Art bedürfen neben der Wahrung des Schriftformgebotes der ausdrücklichen Zustimmung durch SK Sturm. Preise sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen, es sei denn sie sind als solche ausdrücklich definiert. Für vom Vertragspartner angeordnete Leistungen, die im Grundauftrag nicht enthalten sind, gebührt ein angemessenes Entgelt.

Die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung des Vertragspartners stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar.

6. ZAHLUNG

Zur Bestätigung der Buchung ist eine Anzahlung iHv 50 % des Entgelts zu entrichten. Betreffend die Zahlungstermine wird auf das entsprechende Auftragsformular verwiesen. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7. RÜCKTRITT DES VERTRAGSPARTNERS

Der Vertragspartner kann einseitig vom Vertrag zurücktreten, dies unter den nachstehenden Voraussetzungen und Konsequenzen, welche als ausdrücklich vereinbart gelten:

  • Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts bis 2 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner eine Stornogebühr iHv 20% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.
  • Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts bis 1 Monat vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner eine Stornogebühr iHv 40% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.
  • Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts bis 2 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner eine Stornogebühr iHv 60% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.
  • Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts bis 1 Woche vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner eine Stornogebühr iHv 80% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.
  • Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts weniger als 1 Woche vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner eine Stornogebühr iHv 100% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.

Die Gültigkeit des Rücktritts des Vertragspartners ist durch die Bezahlung des Stornobetrages bedingt. Der Betrag hat binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts abzugsfrei und vollständig am Konto des SK Sturm einzugehen, widrigenfalls der Rücktritt nicht gültig ist und der Vertrag zu erfüllen ist; dies gilt auch für den Fall einer auch nur teilweisen Nichtzahlung des vereinbarten Stornobetrages. Der Vertragspartner kann die Aufrechnung der Stornogebühr mit der Anzahlung verlangen. Diese Vorgehensweise ist SK Sturm binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts mitzuteilen. Sollte die Stornogebühr in der Anzahlung keine Deckung finden, so ist die verbleibende Stornogebühr fristgerecht einzuzahlen, dies bei den zuvor aufgezeigten Konsequenzen. Eine darüberhinausgehende verbleibende Anzahlung wird refundiert.

Der Rücktritt ist zumindest in derselben Form wie die Vertragsannahme gegenüber SK Sturm zu erklären und hat diesem zuzugehen. Es empfiehlt sich eine Übermittlungsmethode zu wählen, bei der ein Nachweis über den Zugang der Geltendmachung des Rücktrittsrechts erhalten wird. Für den Zeitpunkt des Zuganges und den Zugang der Rücktrittserklärung per se ist der Vertragspartner beweispflichtig und trägt die mit der von ihm gewählten Übermittlungsart einhergehenden Übermittlungs- und Zugangsrisiken.

8. RÜCKTRITTSRECHT SK STURM

Die Entscheidung, ob und inwieweit eine Veranstaltung für SK Sturm geeignet ist und zugelassen wird, trifft allein SK Sturm. SK Sturm kann nach Abschluss dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos von ihr zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht der Kontrolle der SK Sturm sales & communications GmbH unterliegen und sich die Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die auch nur teilweise Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Der Grund des Rücktritts wird dem Vertragspartner auf dessen Wunsch mitgeteilt. In diesem Fall ist eine bereits geleistete Anzahlung im vollen Umfang rückzuerstatten.

9. NUTZUNGSAUFLAGEN

Die Nutzung der angemieteten Bereiche darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks, Umfangs und Dauer erfolgen. Beabsichtigte Nutzungsänderungen wie zum Beispiel die Änderung des Programms oder der Art der Veranstaltung sind SK Sturm unverzüglich mitzuteilen und dürfen nur mit deren schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden.

Eine Überlassung des Mietobjektes – ganz oder teilweise – an Dritte ist dem Vertragspartner nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des SK Sturm gestattet. Der Vertragspartner hat SK Sturm bei Vereinbarungsabschluss einen Verantwortlichen zu benennen, der insbesondere während der Benutzung des Mietobjektes anwesend und für SK Sturm erreichbar sein muss.

10. HAFTUNG SK STURM

SK Sturm haftet nicht für Schäden, die durch eigenes leicht fahrlässiges Verhalten oder das ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, es sein denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet SK Sturm lediglich, wenn sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

11. HAFTUNG DES VERTRAGSPARTNER

Der Vertragspartner haftet der SK Sturm Sales & communications GmbH entsprechend der gesetzlichen Regelungen – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – für:

  • Schäden, die am Gebäude oder am Inventar infolge der Veranstaltung entstehen;
  • Schäden, die bei Einbringung von Gegenständen und Auf- und Abbau an Personen oder Sachen verursacht werden;
  • alle Folgen, die sich aus der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Besucherzahlen ergeben;
  • alle Folgen, die sich aus der unzureichenden Besetzung des Ordnungsdienstes, sofern dieser vom Veranstalter/Mieter gestellt wird, ergeben;
  • alle Unfälle, die dem eigenen Personal bzw. den vom Vertragspartner verpflichteten Künstlern und Mitwirkenden bei den Vorbereitungen zu einer Veranstaltung bzw. bei der Veranstaltung selbst infolge Nichtbeachtung sicherheitspolizeilicher Vorschriften dieser Vereinbarungsbedingungen zustoßen;
  • Schäden, die durch Besucher oder Gäste der Veranstaltung, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht wurden, insbesondere für außergewöhnliche Abnützung in den, den Gästen im Zuge der Veranstaltung zugänglichen Räumen und den darin befindlichen Einrichtungen und Installationen.

Der Vertragspartner stellt SK Sturm von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können und die SK Sturm nicht zu vertreten hat, frei.

12. SCHRIFTFORMGEBOT

Jegliche Absprache bedarf zu ihrer Wirksamkeit der unbedingten Einhaltung des Schriftformgebotes. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abweichens von eben diesem Schriftformgebot.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die allfällige Ungültigkeit einzelner Klauseln berührt in keinem Fall die Gültigkeit der verbleibenden Klauseln dieser AGBs. Für diesen Fall kommen die Vertragsparteien bereits jetzt überein - ausgehend vom Horizont des redlichen Unternehmens - eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am Nächsten kommt.